Sind CBD Blüten in Deutschland legal?

19.01.2022 / Info
Sind CBD Blüten in Deutschland legal? - Legales Cannabis in Deutschland?


CBD Blüten, darunter versteht man im Normalfall eine Cannabisblüte mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 %, also verschwindend gering. Bei diesen Blüten ist ein anderer Wirkstoff im Fokus, das nicht psychoaktive Cannabidiol, kurz CBD.

Beim Rauchen oder Vaporisieren von dieser Art von Cannabis spürt man kein High, wie es bei herkömmlichen „Gras“ mit einem höheren THC Gehalt der Fall ist.

CBD Produkte finden sich mittlerweile fast überall. Es gibt Cremes, Kosmetik, Hanf Superfood und natürlich auch CBD Blüten zu kaufen. Oft mit der Werbung: 100 % legal. Aber ist das auch so und CBD Blüten sind zu 100 % legal zu erwerben?

Die klare Antwort: zum Teil.

Ein kurzer Blick in das Betäubungsmittelgesetz gibt hierbei Aufschluss. In der Anlage I (zu § 1 Abs. 1) (BtMG) finden wir Cannabidiol nicht als eigenständigen Punkt. Darum fallen CBD-Produkte unter den Punkt „Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)“.


Welche Cannabisprodukte sind legal?

Medizinisches Cannabis

Zunächst einmal ist Cannabis als ein verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel für medizinische Zwecke zugelassen und damit verkehrsfähig, also legal. (Anlage III (zu § 1 Abs. 1) (BtMG)). CBD Blüten mit einem gültigen Rezept eines Arztes sind somit legal.

Cannabisblüten mit THC-Gehalt < 0,2 %

Händler von CBD Blüten werben damit, einen THC-Gehalt von weniger als 0,2 % zu haben und damit Nutzhanf anzubieten. Laut dem Unterpunkte Cannabis in Anlage I (zu § 1 Abs. 1) (BtMG), werden weitere Cannabisprodukte von der Illegalität ausgenommen.

Im Unterpunkt b) heißt es „ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen [...] ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“.

Das bedeutet, die Abgabe von CBD Blüten ist an Privatpersonen KEINE Ausnahme und somit nicht gestattet. Dies gilt im übrigen auch für Produkte wie Tee, Tabakersatz oder sogar Duftkissen, die lediglich aus zerkleinerten Nutzhanfpflanzen bestehen, da der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen werden kann.

Der Verkehr, also der Handel mit CBD Blüten ist so ausschließlich für gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke erlaubt. Zum Beispiel zur Weiterverarbeitung zu einem Produkt, bei dem der Rauschzweck ausgeschlossen werden kann (Kosmetik, Kerze, etc.)

Zusätze im Verkaufstext wie „Zur Herstellung von Kosmetik“ ändern nichts am gesetzlichen Status zum Verkauf an Endverbraucher.

CBD Blüten oder andere Artikel mit unverarbeiteten Cannabispflanzenteilen sind also nicht legal handelbar, da auch Cannabisblüten mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2 % zwar als Nutzhanf gelten. Diese dürfen unverarbeitet aber lediglich zu gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken gehandelt werden.


Fazit

CBD Blüten sind für den Endverbraucher nicht legal. Auch Artikel wie Tee, bei denen es sich lediglich um zerkleinerte und nicht weiter verarbeitete CBD Blüten handelt, fallen unter diese gesetzliche Regelung. Der Verkehr, also Handel, ist nur zu gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken erlaubt.

Wichtig ist zu beachten, ob ein Missbrauch zu Rauschwecken auszuschließen ist. Das ist der Fall, bei weiterverarbeiteten Artikeln wie bspw. CBD Kerzen, Kosmetik oder ähnlichen Produkten.

Bei sehr kleinlicher Auslegung können CBD Blüten also auch für den Konsumenten theoretisch problematisch werden.

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