Was ist HHC und ist es in Deutschland legal?
HHC, ausgesprochen Hexahydrocannabinol, ist aktuell nach CBD der nächste Trend in der Cannabisbranche. Während CBD nicht psychoaktiv wirkt, also nicht „high macht“, soll HHC einen Rausch auslösen, der dem von THC zumindest ähnlich sein soll.
Über den rechtlichen Status von CBD-Produkten haben wir in hier bereits einen kurzen Artikel mit den wichtigsten Informationen verfasst.
Was ist HHC eigentlich?
Bei HHC handelt es sich um ein in der Cannabispflanze vorkommendes Cannabinoid. Dieses Cannabinoid kann auch psychoaktiv wirken. Die Wirkung wird als euphorisierend, entspannend und dem THC-Rausch ähnlich, aber schwächer beschrieben.
In der Cannabispflanze kommt HHC nur in sehr geringem Maße vor. Deshalb wird das HHC, das später in den unterschiedlichen Produkten vorkommt, durch Hydrierung im Labor hergestellt. Hydrierung wird beispielsweise auch in der Lebensmitteltechnologie verwendet, um Margarine aus flüssigen Ölen herzustellen.
Da HHC ein natürlich vorkommendes Cannabinoid ist, wird HHC als halbsynthetisches Erzeugnis bezeichnet.
Produkte mit HHC gibt in unterschiedlichen Varianten zu kaufen:
- HHC Vapes
- HHC-Blüten
- HHC-Hash
- Lebensmittel mit HHC
Wie bei CBD- ist auch bei HHC-Produkten oft auf den ersten Blick nicht ganz ersichtlich, ob es sich um einen legalen oder illegalen Artikel handelt.
Um die rechtliche Lage zunächst besser einschätzen zu können, schauen wir zunächst in den § 1 Abs. 1 BtMG. Hier wird auf die Anlagen l – lll im Betäubungsmittelgesetz verwiesen. In Anlage l finden wir nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel, Anlage ll Betäubungsmittel, die verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel und in Anlage lll Betäubungsmittel, die verschreibungsfähig sind.
Allgemein fällt Cannabis zunächst unter Anlage l BtMG. Hier ist „Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)“ aufgeführt.
Cannabispflanzen oder Pflanzenteile von der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen sind demnach illegal.
Zu trennen sind hier die Begriffe Pflanzenteile und Pflanzenbestandteile.
- Pflanzenteile sind zum Beispiel Blüten, Samen, Stängel oder Blätter, auch in bearbeitetem Zustand (bspw. zerkleinert).
- Pflanzenbestandteile hingegen sind die Inhaltsstoffe der Pflanze. Beispielsweise Farbstoff, Öle, Harze oder auch Wirkstoffe.
Pflanzenbestandteile fallen nur unter das BtMG, wenn sie auch in den Anlagen Erwähnung finden. Das ist bei dem Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) oder Haschisch, dem Cannabisharz, der Fall.
Da HHC in den Anlagen nicht erwähnt wird, fällt der Wirkstoff als solches nicht unter das BtMG.
Abgrenzung der unterschiedlichen HHC-Produkte
Da die Produktpallette an unterschiedlichen HHC-Produkten inzwischen breit aufgestellt ist, müssen die unterschiedlichen Kategorien voneinander getrennt betrachtet werden.
Sind HHC Vapes mit Liquids oder Ölen legal?
HHC Vapes sind Verdampfer, die HHC-Liquids oder -Öl verdampfen. Hierbei handelt es sich um den Wirkstoff, der meist aus der Pflanze destilliert wird und im Endprodukt keine Pflanzenteile mehr enthält.
Da es sich bei dem Liquid in der Regel um eine zähflüssige Masse ohne Pflanzenteile handelt, fällt diese Form nicht unter das BtMG. Der Wirkstoff HHC findet in den Anlagen l – lll des BtMG keine Erwähnung.
(Da THC in den Anlagen explizit erwähnt wird, wäre ein THC-Liquid auch ohne Pflanzenteile illegal)
HHC-Vapes können also legal erworben werden und sind strafrechtlich nicht relevant.
Sind HHC-Blüten legal?
HHC-Blüten sind in der Regel Blüten der Nutzhanfpflanze, deren THC-Gehalt unter 0,2 % liegt. Zur Herstellung einer HHC-Blüte wird diese Nutzhanfblüte mit dem reinen Wirkstoff HHC besprüht, benetzt oder in ähnlicher Form aufgetragen.
Blüten der Cannabispflanze fallen als Pflanzenteil unter Anlage l BtMG. Unter dem Punkt „Cannabis“ finden sich auch Ausnahmen. Unterpunkt b) beschreibt bspw. „ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen [...] ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“.
Damit Blüten der Nutzhanfpflanze legal sind, muss diese also einen THC-Gehalt von weniger als 0,2 % aufweisen, und ein gewerblicher oder wissenschaftlicher Zweck vorhanden sein, der einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließt.
Da der Rauschzweck bei HHC-Blüten nicht ausgeschlossen werden kann, greift diese Ausnahme hier nicht. Dafür allerdings greift der § 29 BtMG und ein Handel ist demnach als illegal zu werten.
Bei HHC-Haschisch ist die Beurteilung etwas leichter, da in der Anlage l des BtMG ausdrücklich von „Cannabisharz (Haschisch, das abgesonderte Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)“ die Rede ist. Somit sind der Handel und die Abgabe von HHC- oder CBD-Haschisch immer illegal und unterliegt dem BtMG.
Ist HHC in Lebensmitteln erlaubt?
Als prominentestes Beispiel für HHC-Lebensmitteln lassen sich HHC-Gummibärchen nennen, diese werden auch als Edibles bezeichnet.
Da bei solchen Edibles der reine Wirkstoff ohne Pflanzenteile verwendet wird, findet das BtMG in diesem Fall keine Anwendung.
Allerdings zählt HHC zu den neuartigen Lebensmitteln. Das bedeutet, dass vor dem Inverkehrbringen von HHC als Lebensmittel eine Zulassungsverfahren durchlaufen werden muss.
Hintergrund hierfür ist Novel-Food-Verordnung von 1997. Mit dieser Verordnung ist ein präventives Verfahren zur Kontrolle und Zulassung neuartiger Lebensmittel im Sinne von Rechtssicherheit und Verbraucherschutz zwingend erforderlich.
HHC ist ein Cannabinoid aus der Hanfpflanze gilt somit als neuartiges Lebensmittel. Grund dafür ist, dass es vor 1997 nicht nachweislich als Lebensmittel oder als Zutat verwendet wurde.
Als neuartiges Lebensmittel ist HHC also ebenfalls nicht legal und darf nicht in den Verkehr gebracht werden.
Fazit
Bei HHC handelt es sich um ein Cannabinoid, dass in seiner Reinform nicht dem BtMG unterliegt. Beispielsweise als HHC Vape, in denen keine Pflanzenteile enthalten sind, sind legal.
Bei HHC-Blüten, bei denen oft Nutzhanfblüten mit dem HHC-Reinstoff benetzt werden, fallen trotz der unter 0,2 % THC Ausnahme unter das BtMG. Grund hierfür ist, dass HHC eine berauschende Wirkung nachgesagt wird. Bei den Cannabisblüten kann der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Bei anderen Pflanzenteilen der Gattung Cannabis verhält es sich bei einer Veredelung durch HHC ähnlich.
Haschisch wird in Anlage l des BtMG ausdrücklich erwähnt und ist somit als HHC-Haschisch auch illegal.
Obwohl in Lebensmittel üblicherweise HHC als Reinstoff verwendet wird, sind HHC-haltige Lebensmittel auch nicht verkehrsfähig. Da HHC als Cannabinoid als neuartiges Lebensmittel gilt, müsste dieses erst Kontroll- und Zulassungsverfahren durchlaufen, um als Lebensmittel anerkannt zu werden. Somit sind HHC-Lebensmittel auch nicht verkehrsfähig.